Fördermitgliedschaft - Voraussetzungen
Natürliche und juristische Personen, die dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk nahe stehen, können auf Antrag hin als Fördermitglieder in den ZKF aufgenommen werden. Die Fördermitglieder tragen nicht die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Fördermitgliedschaft - Verfahren
Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist an den ZKF zu stellen. Über die Aufnahme als Fördermitglied entscheidet der Geschäftsführende ZKF-Vorstand.
Fördermitgliedschaft - Antrag
Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZKF
(Dateigröße: 9,9 KB)
(Dateigröße: 9,9 KB)
Letzte Aktualisierung: 30.01.12
