www.zkf.de

Fördermitgliedschaft - Voraussetzungen

Natürliche und juristische Personen, die dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk nahe stehen, können auf Antrag hin als Fördermitglieder in den ZKF aufgenommen werden. Die Fördermitglieder tragen nicht die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Fördermitgliedschaft - Verfahren

Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist an den ZKF zu stellen. Über die Aufnahme als Fördermitglied entscheidet der Geschäftsführende ZKF-Vorstand.

Fördermitgliedschaft - Antrag

Letzte Aktualisierung: 30.01.12